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KV- Blitzlicht KW 50/2022
 

1. Aktuelle Änderungen in der Beihilfe

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Meldung für: Alle Vertriebswege
 

Allgemeines

Vier Urteile des Bundesverfassungsgerichtes in den Jahren 2015-2020 zur angemessenen Besoldung haben dazu geführt, dass die Dienstherren die wirtschaftliche Lage der Beamtenfamilien mit mehreren Kindern besonders in den unteren Besoldungsgruppen zu verbessern suchen.

Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichtes ist dabei gerade auch die Anhebung der Bemessungssätze der Beihilfe Thema. Konkret fassbar ist dies bereits in

  • Hessen (24.11.2021: Einführung des Bemessungssatzes 70% für Beamtenanwärter und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, vgl. KV-Blitzlicht 2021/KW49 und
  • Schleswig Holstein (1.5.2022: Einführung des Bemessungssatzes 90% in bestimmten Fällen bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen, vgl. Fakt KW46/2022)
  • Bremen (01.12.2022: teilweise Einführung personenbezogener Bemessungssätze nach Bundesbeihilfe, Näheres s.u.)
  • Baden Württemberg (Wiedereinführung der Bemessungssätze von vor 2013, auch für alle, die seither einen Beihilfeanspruch erworben haben, Näheres s.u.). Zudem kann ab 01.01.2023 auch die pauschale Beihilfe gewählt werden.
  • Sachsen (1.1.2024 Einführung des Bemessungssatzes 100% in bestimmten Fällen bei berücksichtigungsfähigen Angehörigen geplant).

    Weitere Dienstherren dürften folgen.

Bremen seit 01.12.2022:
Mischung aus personenbezogenen Bemessungssätzen nach Bundesbeihilfe und
herkömmlicher Bremer Familienbeihilfe

  • Aktive Zeit: 
    Aktive Beamte und aktive Richter, deren berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder: Bemessungssätze nach Bundesbeihilfe
  • Ruheständler und berücksichtigungsfähiger Ehegatte:
    Bemessungssätze nach herkömmlicher Familienbeihilfe
    Berücksichtigungsfähige Kinder: Auch hier Bemessungssatz nach Bundesbeihilfe
  • Verwitwet: „Best of“-Mischung aus Bemessungssatz Bundesbeihilfe und Bemessungssätzen der herkömmlichen Familienbeihilfe (bis zu zwei berücksichtigungsfähigen Angehörigen nicht mehr unter 70%, ab da Erhöhung in 5%-Sprüngen je weiterem berücksichtigungsfähigem Angehörigen bis 85%)
  • Empfänger von Waisengeld: Bemessungssatz nach Bundesbeihilfe:

    Beihilfebemessungssätze
    Bremen ab 01.12.2022
    Übersicht 
    Konstellationen
    in denen die Beihilfesätze in
    Bremen denen der Bundesbeihilfe
    gleichen
    Konstellationen,
    in denen die herkömmlichen
    Bemessungssätze der bre-
    mischen Familienbeihilfe gelten:
     
    Aktive Beamte und aktive Richter
    ab 2 berücksichtigungsfähigen Kindern
    50%
    70%
     
     … ihre berücksichtigungsfähigen Ehegatten 70%  
    … ihre berücksichtigungsfähigen Kinder  80%  
    Beihilfeberechtigte im Ruhestand   60% - 80%
    … ihre berücksichtigungsfähigen Ehegatten    65% - 80%
    … ihre berücksichtigungsfähigen Kinder  80%   
    Verwitwet: „Best of …“ 70%  75% - 85%
    Waisengeldempfänger 80%  
Hinweis:
Die weiteren Bremer Besonderheiten gegenüber der Bundesbeihilfe bleiben bestehen.
In den Konstellationen in denen die Beihilfesätze in Bremen denen der Bundesbeihilfe gleichen gilt nach wie vor, dass es keine Beihilfe auf stationäre Wahlleistungen in Bremen gibt.
Darum müssen - anders als bei der Bundesbeihilfe - die beihilfekonformen Restkostentarife mit einer Quote von 100% versichert werden.
Nähere Einzelheiten hier im Vertriebsportal. 
Das nächstmögliche Release zur Einarbeitung der Änderungen in die Systeme ist in Prüfung.
Ebenso eine Lösung für einen VVG-konformen Abschluss von aktuellem Neugeschäft in Bremen, bis die Systeme geändert werden konnten.
 
Baden-Württemberg ab 01.01.2023:
Ab 01.01.2023 gelten in Baden-Württemberg wieder die Bemessungssätze, die bis 31.12.2012 gültig waren: 
Aktive Beamte und Richter  
 50% mit weniger als zwei Kindern 
 70% mit 2 und mehr Kindern (solange diese berücksichtigungsfähig sind). Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhalten in diesem Fall beide 70%.
Waren 3 oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, bleibt der Bemessungssatz bei 70% 
berücksichtigungsfähige Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
 
 70% bei Einkommensobergrenze: 20.000 Euro in den letzten beiden Kalenderjahren
Versorgungsempfänger   
 70% Daher ist die aktive Stufe 50%, nun auch wieder mit einem Kurzläufer
20% zu bilden
Berücksichtigungsfähige Kinder  
 80% solange sie mit Kindergeld im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind 
Waisen  
 80%  

Nähere Einzelheiten mit den Besonderheiten von Baden-Württemberg hier im Vertriebsportal

Alternativ kann ab 01.01.2023 auch die pauschale Beihilfe gewählt werden, wenn die Mitgliedschaft in einer GKV besteht. Die pauschale Beihilfe entspricht weitgehend dem Arbeitgeberzuschuss bei Angestellten.

Neugeschäft in Baden-Württemberg kann auch ab 01.01.2023 über Easy abgeschlossen werden.

Im Easy Tarifrechner (TR) gibt es zu BW zwei Einstellungen: Einmal mit der Stichtagsregelung „01.01.2013“ und einmal mit der „01.01.1900“, welche einfach nur die Zeit davor markiert.

Denn: Für Beihilfeberechtigte, die schon vor 01.01.2013 verbeamtet worden waren, galt auch bisher weiterhin die alte Beihilfe von Baden-Württemberg mit 50/70/80%!

Wählt man die Stichtagsregelung „01.01.1900“, findet man dort also alle im Easy-TR abgebildeten Einstellungen zu Beihilfe BW vor 2013, also mit Beihilfesatz 50/70/80% und auch wieder die Abfrage „Anspruch auf 70% im Alter“ für einen Versicherungsschutz mit Kurzläufern. Ab 01.01.2023 ist diese Stichtagsregelungen dann für alle Personen mit Beihilfe BW auszuwählen.

 

2. Aktualisierte DKV-Imagebroschüre

DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Meldung für: Alle Vertriebswege
 

Die DKV-Imagebroschüre (SAP 50077338 + englische Version SAP 50078009 als PDF) wurde aktualisiert.

Zeigen Sie Ihren Kunden, warum die DKV mehr als ein Kostenerstatter ist. Die Auslieferung der neuen Version erfolgt frühestens ab Ende der 51.KW.

Sie finden die neuen PDF-Dateien in ERGO Meine Druckstücke durch Eingabe der SAP Nummer im Suchfeld oder unter: Privatkunden > Krankenversicherung > Übergreifende Materialien > Werbe- und Verkaufsmaterial.

Diese Meldung finden Sie auch im Vertriebsportal unter Top-News Gesundheit.
 

3. Neue Versionen verschiedener Schnellrechner für Beginne ab dem 01.01.2023

DKV Deutsche Krankenversicherung AG, ERGO Krankenversicherung AG
Meldung für: Alle Vertriebswege
 

Ab sofort stehen mit Standdatum 01.2023 neue Versionen der folgenden Schnellrechner zur Verfügung.
Wie gewohnt finden Sie diese für die Einzel- und Gruppenversicherung sowie teilweise für GKV-Kooperationen.

Diese Meldung finden Sie auch im Vertriebsportal unter Top-News Gesundheit.

 

4. Was ist sonst noch wichtig in dieser Woche?

Deutsche Krankenversicherung AG / ERGO Krankenversicherung AG
Meldung für: Alle Vertriebswege
 
Beitragsanpassung (BAP) der Mitbewerber: 
Sonderausgabe BAP der Mitbewerber mit Standdatum 16.12.2022 

Aktualisierungen:

Aktualisierungen und Veröffentlichungen im Vertriebsportal Gesundheit sowie auch unter Top-News Gesundheit

Neu im Vertriebsportal:
- FAKT Ausgabe KW 50 (AO I Pro I EMV/Koop): 
- Ab jetzt: Pflegedetails 24/7 online einsehen
- Neue Informationsplattform für Berufseinsteiger und Jobwechsler
- Verlängerung bKV-Produktaktionen
- Abschlussprovision für die VV65 Beitragsentlastungsvereinbarung verlängert
- Neues im Portal: Fehlerteufel im PDF-Antrag A30A Stand 12.2022

 
6. Grüße aus der KV-Blitzlicht-Redaktion
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Bitte bleiben Sie gesund!
Auch im neuen Jahr versorgen wir Sie gerne wieder mit aktuellen Neuigkeiten rund um die Themen Gesundheit und Pflege.


 

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne auch:

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